moveorespiro | Training im Wohlfühlbereich

Power Yoga und Pilates im Wohlfühlbereich

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung zu den Kursen

Anmeldungen müssen schriftlich mit Unterschrift per Post oder per eMail erfolgen. Telefonische Anfragen oder Reservierungen gelten nicht als Anmeldung. Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung der §§ 8 und 9 verbindlich.

§2 Anmeldebestätigung / Rechnung

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Rechnung mit Informationen zum Veranstaltungsort, Trainer und alle wichtigen Details.

§3 Gebühren

Die Kursgebühren/kosten müssen bis 2 Wochen vor Kursbeginn vollständig beglichen sein; ansonsten kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Bei Anmeldungseingang von weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Rechnung sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§4 Kursgebühren

Die Lehrgangsgebühren verstehen sich - vorbehaltlich der Regelungen des §5 - laut Ausschreibung des jeweils aktuellen Angebots auf den Seiten der Homepage http://www.wohlfuehlbereich.de

§5 Vergünstigungen / Rabatte / Werbeaktionen

Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Zeitraum beschränkt. Werbegutscheine können nur bei Einreichung des Originals anerkannt werden. Rabatte und Vergünstigungen aus Werbeaktionen schließen sich, soweit nicht anders angegeben, gegenseitig aus, d.h. für jede Buchung kann nur ein Rabatt bzw. eine Vergünstigung in Anspruch genommen werden.

§6 Stornierung

Eine Stornierung muss schriftlich per Post erfolgen. Es gilt folgende Regelung für Storno-Gebühren: Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises zzgl. MwSt., 7 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Veranstaltungsgebühren zzgl. MwSt wenn der frei gewordene Platz nicht an jemand anders vergeben werden kann.

Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Stornierung mehr möglich. Bei Nichterscheinen ist die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe fällig. Versäumte Termine können nicht nachgeholt werden.

Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung. Im Krankheitsfall kann bei Vorlage eines Attests ein anderer Termin nach Genesung innerhalb von 6 Monaten wahrgenommen werden.

Umbuchungen können gegen eine Gebühr von € 25,- / pro Person zzgl. MwSt. durchgeführt werden. Diese müssen schriftlich erfolgen. Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn mit dem Umbuchungswunsch bzw. der schriftlichen Bekanntgabe des Rücktritts gleichzeitig der neue Teilnahmetermin festgelegt wird, ansonsten handelt es ich um eine Stornierung.

§7 Haftung

Die Haftung für Personen und Sachschäden auf Veranstaltungen von moveorespiro wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

§8 Änderungen

Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programm-/Zeitablaufes und der Trainer behalten wir uns vor. Ebenso die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl. Die Teilnehmer werden im Falle von Terminabsagen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Ansprüche aus Programmänderungen oder Terminabsagen sind ausgeschlossen.

§9 Überbuchung

Der Anbieter behält sich vor, Anmeldungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang zu stornieren, insbesondere wenn der gewünschte Veranstaltungstermin zwischenzeitlich ausgebucht sein sollte. Ansprüche hieraus werden ausgeschlossen.

§10 Urheberrecht

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen bei moveorespiro liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch moveorespiro bedarf. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von € 4.000,- geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

§11 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.

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